EU-Offenlegungsverordnung: Q&A der BaFin zur weiteren Auslegung
Die Vorgaben der EU-OffenlegungsVO / SFRD beinhaltet klare Weisungen für Finanzdienstleister und deren Finanzprodukte zur Offenlegung von Informationen. Ziel ist eine höhere Transparenz in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit gegenüber Kunden und Stakeholdern.