Die Vorgaben der EU-OffenlegungsVO / SFRD beinhaltet klare Weisungen für Finanzdienstleister und deren Finanzprodukte zur Offenlegung von Informationen. Ziel ist eine höhere Transparenz in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit gegenüber Kunden und Stakeholdern.

In der OffenlegungsVO werden Informationen u.a. für die Website, den Jahresbericht und die vorvertraglichen Informationen festgelegt. Dabei ist die Kommunikation stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

Die BaFin veröffentlicht Fragen und Antworten zur EU-Offenlegungsverordnung zu den Themen:

  • Finanzvermittler gem. § 34f Abs. 1 GewO
  • Auslegung des Begriffs ‚promote‘
  • Prüfung der zugrundeliegenden Informationen auf Taxonomie-Konformität
  • Bestandsverträge: Umgang mit Produkten, deren Vertrieb vor dem 10.03.2021 eingestellt wurde

Lesenswert im Link der BaFin:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Anlage/dl_Anlage_Fragen_und_Antworten_OffenlegungsVO.html?nn=9021442

Nachhaltigkeit und, wie das Thema regulatorisch korrekt und zugleich authentisch umgesetzt wird, liegt uns sehr am Herzen:

https://beku-consult.de/leistungen/green-marketing-und-communication/