Die 7. MaRisk-Novelle steht kurz vor der Umsetzung: Was sollten Banken spätestens jetzt angehen?

Die Inhalte des Merkblatts zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken sowie der EBA-Leitlinie für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) wurden in den vorliegenden Konsultationsentwurf MaRisk integriert.

Dazu müssen – als Basis – die ESG-Risiken definiert werden (AT 2.2).

Wo muss ESG integriert werden? Hier einige Beispiele:

  • Geschäftsmodellanalyse (AT 4.1)
  • Strategien (AT 4.2)
  • Risikosteuerungs- und -controllingprozesse (AT 4.3.2)
  • Risikoinventur (AT 2.2)
  • Stresstest (AT 4.3.3)
  • Verwendung von Modellen (AT 4.3.5)
  • Risikomanagement auf Gruppenebene (AT 4.5)
  • Operationelle Risiken (BTR4)
  • Internen Berichterstattung (BT 3)

Institute müssen die MaRisk analysieren und die im Institut offenen Inhalte zügig umsetzen. Die Umsetzung muss mit den strategischen Zielen und institutsindividuellen Besonderheiten in Einklang gebracht werden, was eine Herausforderung für das Kreditgeschäft und das institutsweite Risikomanagement sowie die Risikokultur, den Strategieprozess und die interne Governance darstellt.

Wir unterstützen Banken und bei der Umsetzung und freuen uns auf die Zusammenarbeit.